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Kieferorthopädie Kosten: Was zahlt die Kasse? Überblick für Eltern und Erwachsene

Kieferorthopädie kostet 600 bis 8.900 Euro. Die Kasse zahlt bei Kindern nur bei ausgeprägten Fehlstellungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • check Kieferorthopädische Behandlungen kosten 600 bis 8.900 Euro je nach Methode. Lose Zahnspangen sind am günstigsten, die innenliegende Lingualtechnik am teuersten.
  • check Die Krankenkasse zahlt bei Kindern unter 18 nur bei ausgeprägten Fehlstellungen. Eltern strecken 20 Prozent Eigenanteil vor, der nach Behandlungserfolg erstattet wird.
  • check Erwachsene sind fast immer Selbstzahler. Nur bei schweren Kieferanomalien mit chirurgischem Eingriff beteiligt sich die Kasse.
  • check Eine Zahnzusatzversicherung erstattet 70 bis 100 Prozent der Kosten und deckt bis zu 8.000 Euro ab. Ein früher Abschluss lohnt sich.
Kieferorthopädie Kosten: Was zahlt die Kasse?
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Inhaltsverzeichnis

1. Warum ist Kieferorthopädie oft so teuer?

Eine kieferorthopädische Behandlung kostet zwischen 600 und 8.900 Euro. Diese Spanne ist groß, und viele Eltern oder Erwachsene fragen sich, woher die hohen Beträge kommen. Die Antwort liegt in mehreren Faktoren, die sich je nach Behandlungsform und Dauer erheblich unterscheiden.

Kieferorthopädie ist keine einzelne Maßnahme, sondern ein Prozess, der sich über 1,5 bis 3 Jahre erstrecken kann. In dieser Zeit sind regelmäßige Kontrolltermine, Anpassungen der Apparatur und teils aufwendige Diagnostik nötig. Hinzu kommen die Materialkosten: Während eine einfache lose Zahnspange vergleichsweise günstig ist, arbeiten Aligner-Systeme oder innenliegende Brackets mit speziell gefertigten Komponenten, die den Preis in die Höhe treiben.

Auch die Expertise des Behandlers spielt eine Rolle. Kieferorthopäden durchlaufen nach dem Zahnmedizinstudium eine mehrjährige Fachausbildung. Komplexe Fehlstellungen erfordern zusätzlich eine dreidimensionale Planung und engmaschige Betreuung. All das spiegelt sich in den Behandlungskosten wider. Wer die Kosten realistisch einschätzen möchte, sollte daher die unterschiedlichen Methoden und ihre Preise kennen.

2. Kieferorthopädie-Kosten im Überblick: Zahnspange bis Aligner

Die großen Preisunterschiede zwischen den Behandlungsmethoden erklären die breite Kostenspanne. Je nach Apparatur und Umfang der Korrektur variieren die Kosten erheblich. Die folgende Übersicht zeigt, mit welchen Beträgen Sie bei den gängigsten Methoden rechnen sollten.

Behandlungsmethode Kosten (ca.)
Lose Zahnspange (ein Kiefer) 600–1.000 €
Feste Zahnspange Metall (beide Kiefer) 4.200–4.500 €
Feste Zahnspange Keramik 5.000–6.500 €
Aligner / Invisalign 2.800–5.800 €
Lingualtechnik (innenliegend) 8.000–8.900 €

Die lose Zahnspange ist die günstigste Variante und wird vor allem bei Kindern eingesetzt. Feste Zahnspangen aus Metall liegen preislich im mittleren Bereich und eignen sich für komplexere Korrekturen. Wer Wert auf eine unauffällige Behandlung legt, greift zu Keramik-Brackets oder Alignern, die deutlich teurer sind.

Am oberen Ende der Preisskala steht die Lingualtechnik: Dabei werden die Brackets auf der Innenseite der Zähne befestigt, was maximale Ästhetik bietet, aber den höchsten Aufwand bei Herstellung und Anpassung erfordert. Neben den reinen Behandlungskosten sollten Sie auch den Retainer einplanen. Dieses Halteelement nach der aktiven Behandlung kostet zusätzlich etwa 300 bis 500 Euro und sichert das Ergebnis langfristig.

3. Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Nicht jede Fehlstellung wird von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Ob die Kasse die Kosten übernimmt, hängt von zwei Faktoren ab: dem Alter des Patienten und dem Schweregrad der Fehlstellung. Entscheidend ist dabei die sogenannte KIG-Einstufung.

Die KIG-Stufen im Überblick

KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppe. Dieses System teilt Fehlstellungen in fünf Schweregrade ein und bestimmt, ob die Kasse zahlt oder nicht.

KIG-Stufe Schweregrad Kassenleistung
KIG 1 Leichte Fehlstellung, meist ästhetisch Nein
KIG 2 Geringe Fehlstellung, medizinisch grenzwertig Nein
KIG 3 Ausgeprägte Fehlstellung, z. B. Kreuzbiss Ja
KIG 4 Stark ausgeprägte Fehlstellung Ja
KIG 5 Extrem ausgeprägte Fehlstellung Ja

Ab KIG-Stufe 3 übernimmt die Kasse die Behandlungskosten bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Bei KIG 1 und 2 handelt es sich aus Sicht der Kasse um leichte oder kosmetische Fehlstellungen, die nicht erstattet werden. In diesen Fällen tragen die Eltern die gesamten Kosten selbst.

Für Erwachsene ab 18 gilt eine deutlich strengere Regelung: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur noch bei schweren Kieferanomalien, die eine kieferchirurgische Behandlung erfordern. Alle anderen kieferorthopädischen Maßnahmen sind im Erwachsenenalter Privatleistungen.

4. Kieferorthopädie-Kosten für Kinder und Jugendliche

Wird bei Ihrem Kind eine Fehlstellung ab KIG-Stufe 3 festgestellt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Standardbehandlung. Allerdings müssen Eltern während der laufenden Behandlung zunächst einen Eigenanteil von 20 Prozent vorstrecken. Ab dem zweiten Kind in Behandlung sinkt dieser Eigenanteil auf 10 Prozent.

Das Besondere: Wird die Behandlung erfolgreich abgeschlossen, erstattet die Kasse den gesamten Eigenanteil zurück. Eltern erhalten also die vorgestreckten Beträge vollständig zurück, sobald der Kieferorthopäde den Behandlungserfolg bestätigt. Die Behandlung dauert bei Kindern in der Regel 1,5 bis 3 Jahre.

Trotz Kassenleistung entstehen häufig Mehrkosten. Viele Kieferorthopäden bieten höherwertige Materialien oder Methoden an, die über die Regelversorgung hinausgehen. Zahnfarbene Brackets, spezielle Bögen oder eine kürzere Behandlungszeit mit modernen Techniken kosten zusätzlich 500 bis 2.000 Euro. Diese Mehrkosten sind Privatleistungen und werden von der Kasse nicht erstattet. Eine Zahnzusatzversicherung kann diesen Eigenanteil abfedern.

5. Kieferorthopädie-Kosten für Erwachsene: Privatleistung oder Ausnahme?

Anders als bei Kindern tragen Erwachsene die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung fast immer vollständig selbst. Die Krankenkasse zahlt ab dem 18. Geburtstag nur noch in einem engen Ausnahmefall: wenn eine schwere Kieferanomalie vorliegt, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erfordert.

In der Praxis bedeutet das: Die meisten Erwachsenen, die schiefe Zähne korrigieren lassen möchten, sind Selbstzahler. Die Kosten liegen je nach Methode zwischen 2.800 und 8.900 Euro. Besonders beliebt sind bei Erwachsenen Aligner-Systeme, die mit 2.800 bis 5.800 Euro zwar nicht günstig, aber deutlich unauffälliger als feste Brackets sind.

Die Behandlungsdauer beträgt bei Erwachsenen 1 bis 3 Jahre, abhängig vom Schweregrad der Fehlstellung. Da keine Kassenleistung greift, lohnt sich ein genauer Blick auf die Möglichkeiten einer Zahnzusatzversicherung mit KFO-Leistung. Auch die steuerliche Absetzbarkeit kann die finanzielle Belastung verringern: Kieferorthopädie-Kosten lassen sich als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen, sofern die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird.

6. Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie?

Angesichts der hohen Eigenkosten kann eine Zahnzusatzversicherung mit KFO-Leistung die finanzielle Belastung deutlich senken. Je nach Tarif erstatten Versicherer zwischen 70 und 100 Prozent der kieferorthopädischen Kosten. Die maximale KFO-Erstattung liegt je nach Anbieter bei 1.000 bis 8.000 Euro.

Für Kinder gibt es spezielle Tarife, die gezielt KFO-Leistungen abdecken. Ein Beispiel: Der Tarif ZAHN SORGLOS 100 erstattet bis zu 8.000 Euro bei 100 Prozent. Günstigere Alternativen wie der Allianz Mein Zahnschutz 100 decken bis zu 3.000 Euro ab. Auch Tarife wie Smile! ZahnPremium 90 mit bis zu 4.000 Euro KFO-Erstattung bieten eine solide Absicherung.

Der Abschluss lohnt sich vor allem dann, wenn die Behandlung noch nicht begonnen hat. Die meisten Tarife setzen Wartezeiten voraus und leisten nicht für bereits angeratene Behandlungen. Wer frühzeitig eine Versicherung abschließt, kann bei einer späteren KFO-Behandlung mehrere tausend Euro sparen. Ein Vergleich verschiedener Tarife hilft, den passenden Schutz zu finden.

7. Fazit: Kieferorthopädie-Kosten richtig planen

Kieferorthopädische Behandlungen kosten je nach Methode zwischen 600 und 8.900 Euro. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten bei Kindern ab KIG-Stufe 3, bei Erwachsenen nur in seltenen Ausnahmefällen. Wer die Kostenplanung frühzeitig angeht, kann die finanzielle Belastung erheblich reduzieren.

Für Eltern gilt: Die Kasse zahlt bei medizinisch notwendigen Fehlstellungen, verlangt aber einen Eigenanteil von 20 Prozent, der erst nach erfolgreicher Behandlung erstattet wird. Mehrkosten für hochwertige Materialien tragen Eltern selbst. Erwachsene sollten bedenken, dass sie in den meisten Fällen Selbstzahler sind und die gesamten Kosten privat aufbringen müssen.

Eine Zahnzusatzversicherung mit KFO-Leistung kann den Eigenanteil um 70 bis 100 Prozent senken. Tarife mit einer Erstattung von bis zu 8.000 Euro decken selbst aufwendige Behandlungen wie die Lingualtechnik ab. Der Schlüssel liegt im rechtzeitigen Abschluss, bevor eine Behandlung ansteht. Vergleichen Sie verschiedene Tarife, um den passenden Schutz für Ihre Situation zu finden.

8. Häufige Fragen

Eine Zahnspange für Kinder kostet je nach Art zwischen 600 und 6.500 Euro. Eine lose Zahnspange liegt bei 600 bis 1.000 Euro pro Kiefer, eine feste Metallzahnspange bei 4.200 bis 4.500 Euro für beide Kiefer. Bei einer KIG-Einstufung ab Stufe 3 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Standardbehandlung. Allerdings müssen Eltern zunächst 20 Prozent als Eigenanteil vorstrecken, der nach erfolgreichem Abschluss komplett erstattet wird. Lassen Sie sich vor Behandlungsbeginn einen detaillierten Heil- und Kostenplan erstellen.
Nein, die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur bei einer KIG-Einstufung ab Stufe 3. Bei leichten Fehlstellungen (KIG 1 und 2) zahlt die Kasse nicht, und die Eltern tragen die gesamten Kosten selbst. Auch bei einer bewilligten Behandlung erstattet die Kasse nur die Regelversorgung. Wünschen Eltern hochwertigere Materialien wie zahnfarbene Brackets oder eine verkürzte Behandlungszeit, entstehen Mehrkosten von 500 bis 2.000 Euro, die privat zu zahlen sind. Sprechen Sie mit dem Kieferorthopäden über die Unterschiede zwischen Regel- und Privatleistung.
Erwachsene zahlen in der Regel 2.800 bis 8.900 Euro für eine kieferorthopädische Behandlung. Die genauen Kosten hängen von der gewählten Methode ab: Aligner liegen bei 2.800 bis 5.800 Euro, feste Keramik-Brackets bei 5.000 bis 6.500 Euro und die innenliegende Lingualtechnik bei 8.000 bis 8.900 Euro. Da die Krankenkasse bei Erwachsenen nur in seltenen Ausnahmefällen zahlt, sind diese Kosten fast immer Privatleistungen. Prüfen Sie vorab, ob eine Zahnzusatzversicherung mit KFO-Leistung in Frage kommt.
Ja, kieferorthopädische Kosten können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass Ihre gesamten Krankheitskosten die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Diese Grenze richtet sich nach Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder. Erst der Betrag, der über diese Grenze hinausgeht, wirkt sich steuermindernd aus. Sammeln Sie alle Rechnungen und Belege, um sie bei der Steuererklärung einreichen zu können.
Eine Zahnzusatzversicherung kann sich lohnen, wenn die Behandlung noch nicht begonnen hat. Je nach Tarif werden 70 bis 100 Prozent der kieferorthopädischen Kosten erstattet, mit einer maximalen KFO-Erstattung von 1.000 bis 8.000 Euro. Bei einer festen Zahnspange für 4.500 Euro kann ein guter Tarif den Großteil der Kosten abdecken. Wichtig ist der Zeitpunkt: Die meisten Versicherer leisten nicht für bereits angeratene oder begonnene Behandlungen. Schließen Sie die Versicherung daher möglichst ab, bevor ein konkreter Behandlungsbedarf festgestellt wird.
KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppe und ist ein System mit fünf Stufen, das den Schweregrad einer Zahnfehlstellung bewertet. Die Einstufung entscheidet darüber, ob die gesetzliche Krankenkasse bei Kindern unter 18 Jahren die Behandlungskosten übernimmt. Ab KIG-Stufe 3 zahlt die Kasse, bei KIG 1 und 2 nicht. Die Einstufung nimmt der Kieferorthopäde vor und beantragt anschließend die Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Fragen Sie bei Unsicherheiten nach einer zweiten Meinung, um die Einstufung abzusichern.
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